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   BFH, 15.04.1985 - VIII B 6/81   

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https://dejure.org/1985,6464
BFH, 15.04.1985 - VIII B 6/81 (https://dejure.org/1985,6464)
BFH, Entscheidung vom 15.04.1985 - VIII B 6/81 (https://dejure.org/1985,6464)
BFH, Entscheidung vom 15. April 1985 - VIII B 6/81 (https://dejure.org/1985,6464)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Entscheidung des Finanzgerichts über die Ablehnung von Prozeßkostenhilfe

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 14.05.1982 - VIII B 1/82

    Prozeßkostenhilfe - Ablehnung der Prozeßkostenhilfe - Hauptsacheverfahren

    Auszug aus BFH, 15.04.1985 - VIII B 6/81
    Eine Beschwerde gegen die Ablehnung der Prozeßkostenhilfe durch das FG ist also nicht zulässig, wenn die zugehörige Hauptsache nicht an den Bundesfinanzhof (BFH) gelangen kann (BFH-Beschluß vom 14. Mai 1982 VIII B 1/82, BFHE 136, 53, BStBl II 1982, 600).
  • BFH, 14.10.2003 - X S 9/03

    PKH; nicht vertretener Rechtsmittelführer

    Gleiches gilt für die Frage, ob im Hinblick auf die genannte Rechtsprechung des BVerfG weiter daran festgehalten werden kann, dass einem Antragsteller, der nicht wusste, dass die Rechtsprechung des BFH die Einreichung der nach § 117 Abs. 2 und 4 ZPO vorgeschriebenen Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ebenfalls innerhalb der Rechtsmittelfrist fordert (BFH-Beschlüsse vom 15. April 1985 VIII S 17/81, BFH/NV 1986, 355; in BFH/NV 2000, 1212, und in BFH/NV 2003, 653, unter II. 3.), deshalb keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 56 FGO) gewährt werden kann (BFH-Beschluss vom 29. April 1997 VII S 6/97, BFH/NV 1997, 800, m.w.N.), oder ob die Rechtsschutzgleichheit in Fällen unverschuldeten Rechtsirrtums über die sich hier nicht aus dem Gesetz, sondern allein aus der --insoweit für einen Laien kaum zugänglichen und sich ihm ohne fachkundige Hilfe nicht unmittelbar erschließenden-- Rechtsprechung des BFH ergebenden Fristgebundenheit die Möglichkeit der Wiedereinsetzung eröffnet.
  • BFH, 13.12.1999 - IV B 151/99

    Prozesskostenhilfe - Klagerücknahme

    Im Streitfall kann die zugehörige Hauptsache, weil sie sich durch Zurücknahme der Klage erledigt hat, nicht mehr an den BFH gelangen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 15. April 1985 VIII B 6/81, BFH/NV 1986, 355; vom 13. Juni 1996 X B 59/96, BFH/NV 1997, 58; vom 8. April 1997 V B 96/96, nicht veröffentlicht, Juris; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 142 Rdnr. 28).
  • BFH, 14.10.1999 - X B 44/99

    PKH-Beschwerde; Rechtsschutzbedürfnis

    Eine Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrages auf PKH ist deshalb nach ständiger Rechtsprechung mangels Rechtsschutzbedürfnisses nicht zulässig, wenn das FG bereits rechtskräftig über die Hauptsache entschieden hat (z.B. BFH-Beschluß vom 3. Dezember 1996 XI B 139, 140/96, BFH/NV 1997, 259, 260, m.w.N.) oder wenn der Rechtsstreit aus anderen Gründen in der Hauptsache nicht zum BFH kommen kann, z.B. weil der Antragsteller seine Klage oder seinen Antrag zurückgenommen hat (z.B. BFH-Beschluß vom 15. April 1985 VIII B 6/81, BFH/NV 1986, 355) oder nach Erledigung der Hauptsache (z.B. BFH-Beschlüsse vom 17. Februar 1999 IV B 41/98, BFH/NV 1999, 962; vom 17. Dezember 1997 X B 192/97, BFH/NV 1998, 623, m.w.N.).
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